Kabinett beschließt neues Energiesteuergesetz

Die Bundesregierung hat die Reform der Energiebesteuerung auf den Weg gebracht. Wichtigste Inhalte des Gesetzes: Biokraftstoffe werden besteuert; an den Förderzeiträumen für Erd- und Flüssiggas ändert sich entgegen ursprünglicher Verlautbarungen nichts.
Redaktion (allg.)

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes verabschiedet. Das Mineralölsteuergesetz soll unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben dabei durch ein neues Energiesteuergesetz abgelöst werden. Im Mittelpunkt des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist der Einstieg in eine Besteuerung von biologisch gewonnenen Kraftstoffen. So soll auf einen Liter Biodiesel künftig eine Abgabe von zehn Cent fällig werden. Wird der Öko-Sprit mit fossilem Kraftstoff gemixt, verlangt der Staat 15 Cent – genauso wie auch bei Pflanzenölen, die als Kraftstoff verwendet werden. Die als Ersatzförderung gedachte Beimischungspflicht von Biodiesel ist erst einmal aufgeschoben. Sie soll in einem späteren Gesetzesvorhaben geregelt werden und erst zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Wie die Regelung aussehen soll, ist in Union und SPD stark umstritten. Die gegenwärtige Regelung, wonach Erdgas bis zum 31. Dezember 2020 und Flüssiggas bis zum 31. Dezember 2009 steuerlich begünstigt sind, sofern sie als Kraftstoff verwendet werden, soll beibehalten werden. „Dies geschieht im Hinblick darauf, dass die Erdgaswirtschaft im Vertrauen auf die gegenwärtige Gesetzeslage bereits umfangreiche Investitionen vorgenommen hat. Die Flüssiggaswirtschaft kann einen derartigen Vertrauensschutz nicht für sich in Anspruch nehmen.“, heißt es hierzu in einer Publikation des Bundesfinanzministeriums.

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