E-Dienstwagen werden finanziell attraktiver

Von der Kfz-Steuer befreit sind Elektrofahrzeuge ja bereits für zehn Jahre. Der kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossene „Nachteilsausgleich“ verringert nun auch die Besteuerung der privaten Nutzung als Firmenwagen – sowohl für reine Elektroautos als auch für Plug-in Hybride.
Redaktion (allg.)

Elektroautos sind in der Anschaffung noch deutlich teurer als fossil betriebene Fahrzeuge. Das brachte bisher für ihren Einsatz als Dienstwagen auch steuerliche Nachteile mit sich. Denn Arbeitgeber müssen ihre private Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern, der sich wiederum aus dem Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs berechnet (sofern man auf das Führen eines Fahrtenbuchs verzichtet).

Hier werden Autos mit Elektro- und Plug-in Hybrid-Antrieb nun attraktiver: Durch den Beschluss des Bundestages wird für ihre Berechnung des geldwerten Vorteils nicht mehr der komplette Listenpreis herangezogen, sondern ein um die Batteriekosten geminderter Betrag.

Konkret können in Zukunft pro Kilowattstunde der im Auto vorhandenen Batterien 500 Euro vom Listenpreis abgezogen werden – bis zu einem Betrag von maximal 10.000 Euro. Für einen Nissan Leaf mit seinem 24-kWh-Akku setzt das Finanzamt dann beispielsweise nicht mehr rund 34.000 Euro, sondern nur noch 24.000 Euro an. Mit der Folge, dass über die 1-Prozent-Regelung statt 340 Euro nur noch 240 Euro versteuert werden müssen.

Die vollen 500 Euro Abzug pro KWh gibt es übrigens nur für Zulassungen, die noch in diesem Kalenderjahr erfolgen. Ab 2014 sinkt der Betrag bis 2022 jedes Jahr um 50 Euro pro Kilowattstunde.

(sk)
Logobanner Liste (Views)