Tesla Model S ist wieder förderfähig

Das inzwischen auch als Taxi bestellbare Elektromobil erscheint wieder auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamtes BAFA.
Das Bundesamt BAFA hat den Tesla Model S wieder in seine Liste aufgenommen. (Foto: BAFA)
Das Bundesamt BAFA hat den Tesla Model S wieder in seine Liste aufgenommen. (Foto: BAFA)
Dietmar Fund

Die aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 26. März 2018 führt das batterieelektisch angetriebene Model S von Tesla wieder mit auf. Es war zwischenzeitlich aus der Liste gestrichen worden, weil es nicht zum Netto-Listenpreis von 60.000 Euro bestellbar war, der nach wie vor als Obergrenze für die staatliche Förderung gilt. Der „Umweltbonus“ für ein batterieelektrisches Fahrzeug beträgt 2.000 Euro und wird nur bezahlt, wenn der Hersteller einen mindestens gleich großen Nachlass gewährt.

Laut der Presseabteilung des Bundesamtes hat Tesla Anfang März einen neuen Antrag auf die Aufnahme des Model S in die Liste gestellt. Der Hersteller habe mit einem Gutachten nachgewiesen, dass man das Modell auch innerhalb dieses Preisrahmens bestellen könne. Daher sei der Tesla Model S am 6. März 2018 wieder in die Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen worden. Der BAFA-Zuschuss für den Tesla wird aber laut der Homepage des BAFA nur dann gewährt, wenn der Kauf- oder Leasingvertrag am 6. März 2018 oder später abgeschlossen worden sind.

Wie man auf der Homepage des BAFA auch erfährt, wurde Anfang 2018 über eine neue Richtlinie zum Umweltbonus das Doppelförderungsverbot aufgehoben. Daher könnten auch Taxi- und Mietwagenunternehmer unter Umständen neben der Bundesförderung auch Fördergelder ihres Landes oder ihrer Kommunen in Anspruch nehmen, sofern die eine Mehrfachförderung ihrerseits nicht ausschließen.

Logobanner Liste (Views)