Förderrichtlinien für Elektrotaxis und Ladesäulen stehen

Zwei Bundesministerien haben Förderrichtlinien veröffentlicht, nach denen Taxi- und Mietwagenunternehmer kurzfristig Elektroautos und die Ladeinfrastruktur fördern lassen können.
Gefördert werden auch Plug-in-Hybride, wenn sie mindestens 50 Kilometer weit elektrisch fahren können. (Foto: Werner Kuhnle)
Gefördert werden auch Plug-in-Hybride, wenn sie mindestens 50 Kilometer weit elektrisch fahren können. (Foto: Werner Kuhnle)
Dietmar Fund

Für ihr Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ hat die geschäftsführende Bundesregierung noch kurz vor Ende des namensgebenden Jahres am 15. Dezember 2017 Förderrichtlinien für alternative Antriebe veröffentlicht. Sie stehen in einer aktualisierten Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums und in einer neuen Richtlinie des Bundesumweltministeriums.

Das Bundesverkehrsministerium erklärte dazu, es habe das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür nötige Ladeinfrastruktur vereinfacht. Ausdrücklich erklärt das Ministerium, es werde auch die „Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Taxigewerbe“ gefördert.

Möglich ist übrigens nicht nur die Förderung von Neufahrzeugen, sondern auch von solchen, die bereits auf einen Händler zugelassen sind und höchstens 1.000 Kilometer gelaufen sind. Förderfähig sind auch Plug-in-Hybride, die rein elektrisch mindestens 50 Kilometer weit fahren können.

Anträge können ab sofort, aber nur bis zum 31. Januar 2018 eingereicht werden. Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer können sich weitere Informationen wie die Förderrichtlinie als pdf-Datei im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung herunterladen. Genaue Daten zur Höhe der Förderung sucht man in allen Verlautbarungen vergeblich. Das Ministerium erwartet offenbar, dass sich Interessierte mit einer Excel-Datei beschäftigen, die man neben einigen anderen Dateien von seiner Seite herunterladen kann. Sie kann hier leider nicht wiedergegeben werden.
 

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