Bei E-Zigaretten ist vieles in der Schwebe…

…und nicht nur ihr „Rauch“, wie eine Nachfrage des Nürnberger Taxiunternehmers Christian Linz bisher ergeben hat.
Ob E-Zigaretten in Taxis zulässig sind, ist derzeit noch offen. (Foto: Gisela Peter/pixelio.de)
Ob E-Zigaretten in Taxis zulässig sind, ist derzeit noch offen. (Foto: Gisela Peter/pixelio.de)
Dietmar Fund

Am 27. April 2015 und damit an einem Tag, an dem man keine Aprilscherze mehr macht, haben Fahrer des Nürnberger Taxiunternehmers Christian Linz ihn gefragt, ob das Rauchen einer E-Zigarette zulässig oder wie das Rauchen von Tabak verboten sei. Linz wollte diese „etwas spitzfindige“ Frage, wie er selbst schreibt, klären lassen. Daher fragte er bei der Stadtverwaltung nach, ob man zwischen dem Verbrennen von Tabak und dem Verdampfen von Substanzen in einer E-Zigarette einen Unterschied machen müsse.

Laut der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es hier noch eine Gesetzeslücke. Der Konsum „rauchloser“ Zigaretten könne nur über das Hausrecht untersagt werden. Diesen Weg würden beispielsweise der Münchner Verkehrsverbund und im Nürnberger Verkehrsverbund VGN beschreiten. Wie einige von der Stadtverwaltung mitgeschickte Fundstellen belegen, beurteilen verschiedene Kommunen diese Frage derzeit völlig unterschiedlich. Es wird dabei sogar zwischen Flüssigkeiten, die Nikotin enthalten, und solchen ohne diesen Wirkstoff unterschieden.

Der Vertreter der Nürnberger Stadtverwaltung fand das so interessant, dass er nun beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium nachgefragt hat. Christian Linz, Geschäftsführer des Taxiunternehmens Die Taxiprofis GmbH, ist jetzt mächtig gespannt auf die Antworten aus München.

Logobanner Liste (Views)