Taxiunternehmer zählen ausdrücklich zu den Betrieben, die ab November 2017 einen der „BW-e-Gutscheine“ beantragen können, mit denen das Land Baden-Württemberg die Elektromobilität fördern möchte. Über den Gutschein sollen nicht nur die Fahrzeugbeschaffung, sondern auch die Kosten des Unterhalts und der Ladeinfrastruktur gefördert werden. Batteriebetriebene Elektrotaxis werden mit 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride mit 1.500 Euro.
Wie Verkehrsminister Winfried Hermann mitteilt, werden die Fördermittel zusätzlich zu den Fördergeldern des Bundes ausbezahlt. Insgesamt stehen für die „Landesinitiative III –Marktwachstum Elektromobilität BW“ 43,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Land möchte mit der Initiative vor allem Betriebe und Institutionen erreichen, die tägliche viele Fahrten in der Stadt unternehmen. Daher zählen außer dem mobilen Gewerbe auch Fahrschulen, Pflege- und Sozialdienste sowie Carsharing-Unternehmen zur Zielgruppe der Förderung.
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