Erdgas bleibt begünstigt, Autogas nicht

Das Bundeskabinett hat zwei Entscheidungen für Erdgas und gegen Autogas getroffen.
Erdgas fahrende Taxler haben zwar weniger Tankstellen zur Verfügung, aber dafür wird ihr Kraftstoff länger begünstigt. (Foto: Volkswagen)
Erdgas fahrende Taxler haben zwar weniger Tankstellen zur Verfügung, aber dafür wird ihr Kraftstoff länger begünstigt. (Foto: Volkswagen)
Dietmar Fund

Die Steuererleichterung für Erdgas als Kraftstoff bleibt bis zum Jahr 2026 im heutigen Umfang bestehen. Danach wird sie schrittweise verringert. Das teilt die Brancheninitiative „Zukunft Erdgas“ mit. Ursprünglich war die Begünstigung bis 2018 befristet.

Während sich diese Initiative darüber freut, dass sie ihr Förderziel erreicht hat, teilt der Verband Flüssiggas mit, dass mit demselben Kabinettsbeschluss der Steuervorteil für Autogas ab 2019 gestrichen werden soll. Der Verbandsvorsitzende Rainer Scharr erklärte dazu, dieser Entschluss stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Außerdem ignoriere er einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom Juli 2015, der sich für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe ausgesprochen habe.

Der Kabinettsbeschluss zeigt einmal mehr, dass sich auch umweltbewusste Taxi- und Mietwagenunternehmer nicht auf die Politiker verlassen können und bei Gas als Kraftstoff immer mit nur wenigen Jahren Planungssicherheit rechnen können. Das ist angesichts der oftmals langen Nutzungsdauer von Taxis für deren betriebswirtschaftliche Bilanz ein großes Handicap.

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