Schadensregulierung: Kfz-Haftpflicht hat vier Wochen Zeit

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kann sich die Kfz-Versicherung nach einem Urteil des OLG Stuttgart mit der Zahlung vier Wochen Zeit lassen.
Redaktion (allg.)
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Bearbeitung von Kfz-Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft handle, bei dem der Bearbeitungszeitraum von personellen Schwankungen und unterschiedlichen Bearbeitungszahlen abhängig sein kann. Eine vierwöchige Bearbeitungszeit müsse der Haftpflichtversicherung deshalb eingeräumt werden. Auch der ADAC ist der Ansicht, dass je nach Einzelfall eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen durchaus erforderlich sein kann. Der Club befürchtet aber, dass Versicherer das Urteil zum Anlass nehmen könnten, auch einfach gelagerte Fälle nicht umgehend zu regulieren, sondern "auf Zeit zu spielen". OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. April 2010, Az.: 3 W 15/10
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