Ab September 2018 kommen andere Verbrauchswerte

Die Abgas- und Verbrauchswerte neu zugelassener Fahrzeuge müssen dann nach dem Verfahren WLTP gemessen worden sein.
Zum WLTP-Verfahren gehören auch Fahrtests auf der Straße, die hier der Mercedes-Benz CLS absolviert. (Fotos: Daimler AG)
Zum WLTP-Verfahren gehören auch Fahrtests auf der Straße, die hier der Mercedes-Benz CLS absolviert. (Fotos: Daimler AG)
Dietmar Fund

Für alle neu zugelassenen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen ab dem 1. September 2018 die Abgas- und Verbrauchswerte nach dem neuen, realitätsnäheren WLTP-Verfahren angegeben werden. Für größere leichte Nutzfahrzeuge gilt das ab September 2019. Darauf weist das Goslar-Institut hin, das dem Versicherer HUK Coburg nahesteht.

Wie das Institut erläutert, wird der Testzyklus gegenüber dem bisher verwendeten Verfahren NEFZ erweitert, die Temperaturbedingungen werden genauer definiert und der Einfluss von Sonderausstattungen muss berücksichtigt werden. Mercedes-Benz schreibt dazu etwas genauer, dass die Zykluslänge jetzt rund 23 statt 11 Kilometer betrage. Es werde mit bis zu 131 km/h statt bis zu 120 km/h gefahren und die Fahrzeuge würden stärkeren Temperaturschwankungen ausgesetzt. Zusätzlich werden bei einem Straßentest, dem Real-Driving-Emissions-Test, geprüft, dass die Euro-6-Grenzwerte für Stickoxide und den Partikelausstoß nicht überschritten werden. Voraussichtlich ab September 2018 würden die neuen WLTP-Werte in Prospekten und Publikationen angegeben.

Das Goslar-Institut weist darüber hinaus darauf hin, dass die neuen WLTP-Werte mit hoher Wahrscheinlichkeit steigende Kohlendioxid-Werte ausweisen und damit zu einer deutlichen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer führen könnten. Besitzer älterer Autos blieben aber von Steuererhöhungen verschont.

Das Kürzel WLTP steht für Worldwide Harmonized Light Vehicles Test, NEFZ wiederum für den „Neuen Europäischen Fahrzyklus“. Laut Mercedes-Benz ist letzterer seit 1992 gültig, während das Versicherungsinstitut die Jahreszahl 1996 nennt.
 

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