Bundestag lässt schärfere Abgaswerte für Taxis zu

Der Bundesrat muss einer „kleinen“ PBefG-Novelle noch zustimmen, die Taxis und Mietwagen gegenüber neuen Wettbewerbern benachteiligen könnte.

Wenn Länder und Kommunen Taxis und Mietwagen niedrigere Emissionen vorschreiben, könnte das auch Plug-in-Hybriden einen Schub geben. (Foto: Dietmar Fund)
Wenn Länder und Kommunen Taxis und Mietwagen niedrigere Emissionen vorschreiben, könnte das auch Plug-in-Hybriden einen Schub geben. (Foto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

Länder und Kommunen dürfen künftig Taxis und Mietwagen gesonderte Emissionsvorschriften auferlegen. Der Bundestag hat am 15. November 2019 die entsprechende „kleine Novelle“ des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) als Teil des Gesetzes „zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ gebilligt. Wie aus dem Bericht des federführenden Finanzausschusses hervorgeht, wurde die PBefG-Änderung offenbar weder im Finanzausschuss selbst noch im mitberatenden Verkehrsausschuss erörtert. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hatte sich dafür ausgesprochen, auch Fahrzeuge in freigestellten Verkehren, Verkehren nach Paragraf 2 Absatz 6 PBefG – zum Beispiel Pooling-Dienste – oder Verkehre nach der Experimentierklausel einzubeziehen, damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird.

Der Bundesrat muss der Gesetzesnovelle noch zustimmen. Bei der Beratung des Klimaschutzpakets am 8. November 2019 hatten Politiker der Grünen – die in immerhin neun Bundesländern mitregieren – dafür plädiert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dass in diesem Fall auch die bisher nicht kontrovers diskutierte PBefG-Novelle noch einmal angefasst wird, ist nach bisheriger Praxis aber eher unwahrscheinlich. roe

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