Köln und Bonn müssen Fahrverbote verhängen

Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und fordert ganz unterschiedliche Fahrverbote in den beiden Städten.

In Köln (Foto) sind ab September 2019 auch Diesel-Taxis der Abgasnorm Euro 5 betroffen. (Foto: Dietmar Fund)
In Köln (Foto) sind ab September 2019 auch Diesel-Taxis der Abgasnorm Euro 5 betroffen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Städte Bonn und Köln müssen ab April 2019 begrenzte Fahrverbote einführen und ihre Luftreinhaltepläne entsprechend ergänzen, weil sie bisher keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vorsehen würden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am 8. November 2018 in zwei Verhandlungen entschieden, bei denen es der Klage des Klagevereins Deutsche Umwelthilfe e.V. stattgegeben hat. Gegen beide Urteile können die beiden Städte Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Von der Stadt Köln fordert das Gericht in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 13 K 6684/15 ein zonenbezogenes Fahrverbot in der aktuellen „Grünen Umweltzone“. Es betrifft Dieselfahrzeuge der Abgasnormen bis Euro 4 sowie Benziner der Abgasnormen Euro 1 und Euro 2. Ab September 2019 müsse es auch Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 erfassen.

Von der Stadt Bonn verlangt das Gericht streckenbezogene Fahrverbote für zwei Straßen. Sie betreffen in der einen Straße Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 4 und Benziner der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 3. In der anderen Straße sind Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5 sowie Benziner der Abgasnormen Euro 1 und Euro 2 betroffen. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet 13 K 6682/15.

Logobanner Liste (Views)