Zur Sicherheit am Ball bleiben

Trotz zweitem Lockdown halten sich nicht alle Taxi- und Mietwagenfahrer konsequent an die Corona-Vorgaben. Wie können Unternehmer ihre 
Fahrerinnen und Fahrer dazu bringen, die Regeln 
einzuhalten, bis die Pandemie wirklich besiegt ist?

Dass Taxifahrer bei Besetztfahrten einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, ist zwar nicht überall formell vorgeschrieben, aber der Unternehmer kann es auf jeden Fall fordern. Bild: Dietmar Fund
Dass Taxifahrer bei Besetztfahrten einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, ist zwar nicht überall formell vorgeschrieben, aber der Unternehmer kann es auf jeden Fall fordern. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Mitarbeiterführung

Den Mund-Nasenschutz richtig tragen, Niesen in die Ellenbeuge, nach jeder Tour die von Fahrgästen berührten Stellen wie Türgriffe und Kopfstützen reinigen, Abstand halten bei Begrüßung und Verabschiedung, Fahrgäste nur hinten einsteigen lassen, regelmäßig gründlich die Hände waschen: Zugegeben, die Liste der Maßnahmen, die Taxi- und Mietwagenfahrer in Corona-Zeiten beachten sollen, ist lang und viele davon sind ungewohnt, unangenehm oder bescheren zusätzlichen Aufwand.

Doch trotz hoher Infektionszahlen und zweitem Lockdown lassen einige Fahrerinnen und Fahrer die Zügel schleifen und halten die Regeln nur halbherzig oder gar nicht mehr ein. Im November berichtete der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) von Fahrgast-Beschwerden, weil Taxifahrer keinen Mundschutz tragen wollten. Ob Fahrerinnen und Fahrer nach zehn Monaten Pandemie in Deutschland mürbe geworden sind und keine Lust mehr auf die Vorsichtsmaßnahmen haben oder von Anfang an zu den Corona-Leugnern zählten, spielt keine Rolle. Da diese Mitarbeiter durch ihr Verhalten nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen sondern auch Fahrgäste und Kollegen gefährden, muss der Unternehmer eingreifen.

Arbeitsrechtlich ist die Sache ganz klar

„Auch wenn sich der überwiegende Teil der Taxi- und Mietwagenfahrer an die Hygiene-Regeln hält, ist die Nichteinhaltung einzelner Maßnahmen durch das Fahrpersonal ein gewisses Problem in der Branche“, berichtet Guido Borning, Geschäftsführer des VDV Rheinland. Arbeitsrechtlich sei der Fall klar: „Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern das sogenannte Direktionsrecht. Halten sich Arbeitnehmer nicht an die von ihm angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor Corona, verstoßen sie gegen ihre Pflichten.“ Fahrzeugpflege und -säuberung gehören laut Borning ohnehin zum Berufsbild des Fahrers. Eine Maske zu tragen, ist dagegen in den Hygiene-Verordnungen vieler Bundesländer vorgeschrieben und ergibt sich laut dem BVTM aus der bundesweiten Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem der Taxiverkehr zuzurechnen sei – wobei von den regionalen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden mitunter noch definiert werden muss, ob die Maskenpflicht durch einen Trennschutz im Fahrzeug aufgehoben werden kann.

Mitarbeiter, die sich weigern, die Corona-Vorgaben zu befolgen oder sie nur halbgar umsetzen, können rechtmäßig abgemahnt und gekündigt werden. Dazu ist es laut Guido Borning auch nicht nötig, dass sie sich vorab per Unterschrift zu deren Einhaltung verpflichtet haben. „Das muss nicht extra vereinbart werden“, sagt der Arbeitsrechtler. „Angesichts des Fahrermangels stellt sich allerdings die Frage, ob eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung tatsächlich der beste Weg ist.“

Annette Dietz, Beraterin für Fachkräftesicherung beim Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e.V., rät dazu, zunächst einmal das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern zu suchen. „Bevor bei weiteren Zuwiderhandlungen mit Kündigung gedroht wird, sollte sich der Chef die Zeit für Einzelgespräche nehmen und erst einmal nachfragen, warum der Mitarbeiter sich weigert“, sagt sie. „Wichtig ist, dass der Chef authentisch vermittelt, dass er daran interessiert ist, die Beweggründe für das Verhalten zu verstehen – auch wenn das mitunter noch so schwer fällt.“ Interesse zu signalisieren und ernsthaft zu versuchen, den anderen zu verstehen, kann schon dazu beitragen, dass sich der Fahrer gegenüber den Argumenten des Chefs aufgeschlossener zeigt. Auch wenn es wichtig ist, dass der Chef die Folgen des Fehlverhaltens des Fahrers aufzeigt, sollte er allein schon aus Zeitgründen vermeiden, Grundsatzdiskussionen zur Gefährlichkeit von Corona zu führen (siehe Kasten „Führungskräfte müssen für eine klare Linie sorgen“). Hilfreich kann es allerdings sein, wenn neben den Aspekten der Pandemiebekämpfung, dem Schutz der eigenen Gesundheit und etwaigen Bußgeldern die betrieblichen Konsequenzen angesprochen werden: Gerade bei Taxiunternehmen in ländlichen Gegenden können einzelne Fahrer, die gegen Corona-Auflagen verstoßen, die Reputation und damit die Auftragslage des Unternehmens beeinträchtigen. In Ballungsräumen gerät durch dieses Fehlverhalten die ganze Branche in Verruf, was zu einem weiteren Rückgang der Fahrten führen dürfte. „Grundsätzlich ist es immer besser, wenn der Chef aufzeigen kann, was passiert, wenn Mitarbeitende sich nicht an die Regeln halten und darüber überzeugen kann“, sagt Annette Dietz abschließend. „Manchmal kommt eine Führungskraft im letzten Schritt aber auch nicht daran vorbei, gewisse Themen autoritär durchzusetzen. Das sollte aber eben der letzte Schritt sein.“

Die Zeit für Mitarbeitergespräche rund um die Corona-Schutzmaßnahmen ist nach wie vor gut investiert, denn sie müssen wohl noch eine ganze Zeit lang eingehalten werden. Selbst wenn der entwickelte Impfstoff ein Ende der Pandemie absehbar erscheinen lässt, wird es noch viele Monate dauern, bis die Pandemie endgültig besiegt ist.
Christoph Eckardt

Führungskräfte müssen für eine klare Linie sorgen

Fünf Tipps, wie die Durchsetzung der internen Corona-Regeln besser gelingt:

1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter ganz genau wissen, wie sie sich verhalten sollen. Falls Sie das noch nicht getan haben: Fassen Sie Ihre Vorgaben schriftlich zusammen und hängen Sie das Dokument am Schwarzen Brett auf oder geben Sie jedem Mitarbeiter eine Kopie. Die Verbände des Verkehrsgewerbes haben für ihre Mitglieder dazu Vorlagen und weitere Materialien ausgearbeitet.

2. Auch wenn die Freude über den neuen Impfstoff gegen das Corona-Virus groß sein mag: Noch ist die Pandemie nicht vorüber. Weisen Sie daher Ihre Mitarbeiter nochmals explizit daraufhin, dass die Regeln nach wie vor gelten und eingehalten werden müssen. Akzeptieren Sie weder Einzelfälle noch Ausnahmesituationen.

3. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und achten Sie penibel darauf, dass auch Sie selbst die Vorgaben einhalten.

4. Führen Sie mit jedem Mitarbeiter, der sich nicht an die Regeln hält, ein Personalgespräch. Erkundigen Sie sich dabei nach dem Grund für seine Verweigerung und erklären Sie, warum die Einhaltung der Regeln für ihn persönlich sowie für Ihr Unternehmen dennoch wichtig ist. Vermeiden Sie jedoch, sich dabei in eine langwierige Corona-Diskussion verwickeln zu lassen.

5. Lässt sich der Mitarbeiter von Ihren Argumenten partout nicht überzeugen, sollten Sie ihn auf Ihr Direktionsrecht als Arbeitgeber hinweisen und betonen, dass er natürlich seine Privatmeinung haben darf, die von Ihnen vorgegebenen Regeln aber dennoch weiterhin einzuhalten hat. Erklären Sie auch, dass Regelverstöße arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnung und Kündigung haben werden – und ziehen Sie das im Falle eines Falles dann auch durch. Denn leere Drohungen untergraben Ihre Autorität.

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Seite 18 bis 19 | Rubrik Unternehmensführung
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