Datenschutz betrifft auch Auftragsverarbeitung

Von der Neuregelung des Datenschutzes ab Mai 2018 ist auch die „Auftragsdatenverarbeitung“ betroffen. Gemeint sind damit die Fälle, in denen der Unternehmer die von ihm verarbeiteten Daten an Dritte zur weiteren Verarbeitung übermittelt.

Redaktion (allg.)
Datenschutz

Bei den meisten Taxi- und Mietwagenunternehmern macht die Buchhaltung der Steuerberater, die Geltendmachung von Verkehrsunfallschäden wird dem Rechtsanwalt und die Abrechnung von Kunden- und Krankenfahrten wird einem Abrechnungszentrum übertragen. In all diesen Fällen muss sich der Unternehmer fragen, ob eine „Auftragsverarbeitung“ im Sinne des Datenschutzrechts vorliegt. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Übertragung betrieblicher Aufgaben sind unterschiedlich.

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Seite 17 | Rubrik Unternehmensführung
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