StVO-Novelle bringt schärfere Strafen

Dietmar Fund

Am 28. April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Innerorts wird jetzt schon bei Geschwindigkeitsverstößen von 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe sind nun verboten. Wer durch solche Aktionen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, kann einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg bekommen. Wer bei einem sich abzeichnenden Stau keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen, auch wenn er niemand konkret behindert oder gefährdet.

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Seite 7 | Rubrik Taxi-News
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