Seit dem 7. Januar 2022 können über das Online-Portal ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge für die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum von Januar bis März 2022 gestellt werden. Wie bisher sind Unternehmen antragsberechtigt, die einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können. Sie müssen den Antrag wieder über einen „prüfenden Dritten“ wie zum Beispiel ihr Steuerberatungsbüro stellen. Entsprechende Erstanträge für diesen Zeitraum können bis zum 30. April 2022 gestellt werden.
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