Pinkeln im Stau kostet 10 Euro

Im Stau darf man nur aussteigen, um eine Unfallstelle abzusichern, schreibt der ADAC. | Bild: ADAC
Im Stau darf man nur aussteigen, um eine Unfallstelle abzusichern, schreibt der ADAC. | Bild: ADAC
Dietmar Fund

Viele Autofahrer ärgern sich darüber, dass sie an Rasthäusern und Autohöfen für kleinere und größere Geschäfte 70 Cent zahlen sollen, von denen ihnen nur 50 Cent auf den Kaffee oder andere Einkäufe angerechnet werden.

Wer hier spart und dann im Stau landet, könnte seine Knausrigkeit teuer bezahlen. Wie der ADAC berichtet, kostet das Verhalten des Autos im Stau 10 Euro, auch wenn man nur kurz pinkeln oder ein Kleinkind wickeln muss. Lediglich zum Absichern eines Unfalls sei das Verlassen des Fahrzeugs erlaubt, schreibt der Club.

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Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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