Kassen-Nachschau kann starten

Dietmar Fund

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29. Mai 2018 mit einem „BMF-Schreiben“ den Anwendungserlass zur Abgabenordnung um Regelungen zur Kassen-Nachschau ergänzt. „Mit sofortiger Wirkung“ können die Finanzbehörden demnach die „Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen“ und die „ordnungsgemäße Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“ ohne Vorankündigung prüfen.

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Artikel Kassen-Nachschau kann starten
Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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