Längere Gnadenfrist für INSIKA

Die Übergangsfrist für das INSIKA-Verfahren gilt nicht nur für Taxameter, sondern auch für bestimmte Wegstreckenzähler in Mietwagen. Bild: Dietmar Fund
Die Übergangsfrist für das INSIKA-Verfahren gilt nicht nur für Taxameter, sondern auch für bestimmte Wegstreckenzähler in Mietwagen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 die zweite Novelle der Kassensicherungsverordnung (KassenSichVO) gebilligt. Wesentlicher Inhalt ist, dass Taxiunternehmer, die bereits Ende 2021 ein INSIKA-Taxameter hatten, eine verlängerte Gnadenfrist bis Ende 2027 für den Umstieg auf die künftige „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) bekommen – auch bei einem Fahrzeugwechsel. Es genügt dafür eine einmalige Mitteilung bis zum 31. Januar 2024 ans Finanzamt, dass der Unternehmer die Übergangsregelung in Anspruch nehmen will. Im Grundsatz bleibt es aber dabei, dass ab 1.

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Artikel Längere Gnadenfrist für INSIKA
Seite 4 | Rubrik Taxi-News
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