Schwalmstadt schränkt Taxi-Betriebspflicht erneut ein

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt schützt seine Taxibetriebe mit einer großzügigen Kappung der Betriebspflicht. Bild: Dietmar Fund
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt schützt seine Taxibetriebe mit einer großzügigen Kappung der Betriebspflicht. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt hat beschlossen, die Betriebspflicht der im Stadtgebiet angesiedelten Taxiunternehmen erneut einzuschränken. Sie müssen von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr betriebsbereit sein und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr. Das teilte die Stadtverwaltung am 2. November 2022 mit.

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Seite 7 | Rubrik Taxi-News
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