BZP: Tarifänderung wegen Kreditkarten nötig

Momentan herrscht im Taxi in punkto Kreditkarten-Zuschlag noch große Rechtsunsicherheit. | Bild: Tim Reckmann/pixelio.de
Momentan herrscht im Taxi in punkto Kreditkarten-Zuschlag noch große Rechtsunsicherheit. | Bild: Tim Reckmann/pixelio.de
Dietmar Fund

Mit dem neuen Paragrafen 270 a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat die Bundesregierung zum 13. Ja-
nuar 2018 die Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der Paragraf besagt, dass bei privatrechtlichen Rechtsgeschäften keine Gebühren mehr für die Bezahlung mit Giro- oder Kreditkarten mehr erhoben werden dürfen. Dies steht aber im Gegensatz zu Taxi-Tarifordnungen, die für die Kartenzahlung einen Zuschlag vorsehen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) sieht hier aufgrund der rechtlichen „Zwitterstellung“ eines Taxi-Beförderungsvertrages zwischen privatem und öffentlichem Recht eine Konfliktsituation.

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Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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