FzF: Bayern regelt den Übergang zur Fachkunde

Dietmar Fund

Weil das Bundesverkehrsministerium noch keine inhaltlichen und formalen Anforderungen an den ab dem 2. August 2021 erforderlichen Qualifizierungsnachweis für Fahrerinnen und Fahrer von Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs festgelegt hat, hat Bayern im Juli 2021 eine Übergangsregelung getroffen. Sie sieht vor, dass beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) keine Ortskunde mehr verlangt und geprüft wird. Der Nachweis der Fachkunde wird vorübergehend nicht verlangt. Ausgestellt werden die neuen FzF nur für drei statt für fünf Jahre.

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Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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