Taxiverband entwirft Fahrplan für Elektrotaxis

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. schlägt vor, mit Hilfe eines Fördertopfs bis 2030 bis zu 80 Prozent der deutschen Taxiflotte auf Elektroantrieb umzustellen.

Die Umstellung von 80 Prozent der Taxiflotte auf Elektrotaxis möchte der BVTM schon bis 2030 erreichen, während die EU Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren erst ab 2035 verbieten möchte. Bild: Dietmar Fund
Die Umstellung von 80 Prozent der Taxiflotte auf Elektrotaxis möchte der BVTM schon bis 2030 erreichen, während die EU Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren erst ab 2035 verbieten möchte. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Mobilitätswende

Anfang Oktober 2021 hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) einen „Bundesfahrplan eTAXI“ verbreitet. Sein acht DIN A4-Seiten umfassender Vorschlag sieht vor, schon bis 2030 über 40.000 Taxis auf emissionsfreie Fahrzeuge umzustellen. Seinen Angaben nach wären das 80 Prozent der Taxiflotte. Laut dem Stufenplan soll bis 2025 schon ein Viertel dieser Flotte elektrifiziert werden.

Der wichtigste Baustein des Stufenplans mit dem Motto „fördern, fordern und vernetzen“ ist ein Fördertopf von 390 Millionen Euro, aus dem ab dem 1.1.2023 verteilt über acht Jahre die Anschaffung neuer Elektrotaxis gefördert werden soll. Die Förderung soll mit 15.000 Euro pro Fahrzeug beginnen und dann Monat für Monat um je ein Prozent gegenüber dem Vormonat sinken. Nach acht Jahren wäre sie dann auf 5.773 Euro gesunken. Diese „degressive Förderung“ soll Firmen fördern, die mit der Umstellung nicht lange warten. Sollte der für ein Jahr vorgesehene Fördertopf frühzeitig ausgeschöpft sein, solle es nicht zu einem Förderstopp kommen. Vielmehr solle dann gleich die nächste Förderstufe beginnen, schreibt der BVTM.

Die Politik muss genug Vorlauf lassen

Zum Thema „fordern“ schreibt der Dachverband, die Elektrifizierung der Taxiflotte werde „erwartbar auch nicht ohne ordnungspolitische Eingriffe auskommen“. Die Politik solle den Unternehmern hierfür viel Vorlauf einräumen und Möglichkeiten der Priorisierung von Elektrotaxis nutzen, zum Beispiel die Reservierung von Ladepunkten für sie und die Einführung eines Schildes mit dem Schriftzug „eTAXI“, mit dem ein lokal emissionsfreies Taxi eindeutig identifizierbar wäre.

Der letzte Baustein des Stufenplans nennt sich „vernetzen“. Mit ihm hebt der BVTM auf die nötige Ladeinfrastruktur ab. Sie müsse „ausreichend und zugänglich“ sein und gerne auch aus einem Mix aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten, gewerblich teilöffentlich genutzten oder nur von Taxizentralen vorgehaltenen Lademöglichkeiten bestehen. „Auch hierzu muss ausreichend Förderung zur Verfügung gestellt werden“, schreibt der Verband, ohne Zahlen zu nennen. Ladeinfrastruktur könne auch auf den Betriebshöfen kommunaler Verkehrsbetriebe mit aufgebaut werden.

Zu guter Letzt hält der BVTM eine Strompreisgarantie bis 2030 für erforderlich, um die Befürchtung vieler Unternehmer und Unternehmerinnen zu zerstreuen, dass sie es mit unkalkulierbar steigenden „Betriebsmittelpreisen“ zu tun bekommen. Im Rahmen dieser Garantie solle der Höchstpreis beim langsamen Wechselstrom-Laden auf 30 Cent/kWh und beim Schnellladen mit Gleichstrom auf 50 Cent/kWh festgelegt werden. Wenn ein Unternehmer nachweisen könne, dass er im Kalenderjahr mehr für den Strom bezahlen musste, solle er dafür eine Steuergutschrift bekommen.

Politisch argumentiert der BVTM damit, dass ein Taxi die achtfache Laufleistung eines privat genutzten Autos habe und im Jahr durchschnittlich 8.000 Personen befördere. Es sorge also für mehr Mobilität als ein privates Auto, aber auch für mehr Emissionen. Daher sei bei Taxis die Investition in „emissionsfreie Antriebstechnologie“ besonders wirksam. Weil Taxis anders als privat genutzte Pkw keine langen Standzeiten hätten, nicht jede Fahrt vorab planen könnten und es für ihren Erfolg maßgebend sei, permanent betriebsbereit zu sein, bedürfe es bei ihnen einer gezielten Förderung emissionsfreier Antriebe.

Aus einem Nebensatz hinsichtlich der Förderung geht hervor, dass der BVTM offenbar auch an eine Förderung von Mietwagen mit Fahrern denkt, „die systemrelevante Funktionen im ländlichen Raum übernehmen“. Gefördert werden sollten nur batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge oder solche mit Brennstoffzellen (die Wasserstoff bekanntlich in Strom umwandeln und ebenfalls von Elektromotoren angetrieben werden, die Red.). Plug-in-Hybride will der Verband ausdrücklich nicht gefördert sehen. Für rollstuhlgerechte E-Taxis solle es eine gesonderte Förderung geben. In diesem Punkt bleibt das Papier recht unkonkret. df

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Taxiverband entwirft Fahrplan für Elektrotaxis
Seite 16 | Rubrik Taxi-News
Logobanner Liste (Views)