Mit der bei Nutzern als chic geltenden Uber-App werden Verstöße gegen das Personenbeförderungsrecht gesteuert, kritisiert Taxi Deutschland. Bild: Uber
Dietmar Fund

Das Vermittlungssystem von Uber kennt den Standort der mit Uber zusammenarbeitenden Fahrer über seine GPS-Ortung sehr genau und weiß daher, wann sie nicht an ihren Betriebssitz zurückkehren und damit gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen verstoßen. Dennoch unterbindet der in den Niederlanden angesiedelte Vermittler solche Verstöße nicht, sondern vermittelt weiterhin Fahrten an sie. Damit macht sich Uber der Beihilfe zu Verstößen der angeschlossenen Subunternehmer schuldig. So lautet einer der Vorwürfe, mit denen die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG erneut eine Klage beim Landgericht in Frankfurt am Main eingereicht hat.

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Artikel Erneute Klage gegen Uber
Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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