Ein Teil der Krankenfahrten im Taxi wird vereinfacht

Für eine Reihe von Krankenfahrten müssen Patienten nun keine Genehmigung mehr vorab bei der Krankenkasse einholen. Bild: Dietmar Fund
Für eine Reihe von Krankenfahrten müssen Patienten nun keine Genehmigung mehr vorab bei der Krankenkasse einholen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Das regelt laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PbSG). Nach der Zustimmung des Bundestags am 11. Dezember 2018 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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