BGH verweist Uber-Black-Fragen an EuGH

Dietmar Fund

Nach dem Personenbeförderungsgesetz verstößt die Mietwagen-App Uber Black gegen die für Mietwagen geltende Rückkehrpflicht. Sie ist eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Berufsausübungsregelung, die zum Schutz des Taxiverkehrs gerechtfertigt ist. Fraglich ist aber, ob unionsrechtliche Bestimmungen einem Verbot der App „Uber Black“ entgegenstehen. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. Mai 2017 beschlossen, das Verbotsverfahren gegen Uber Black auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof diesbezügliche Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

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Seite 6 | Rubrik Taxi-News
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