Kurzarbeit: Hinweise zur Abschlussprüfung

Unternehmer, die Mitarbeitende aus der Kurzarbeit zurückholen, müssen eine Abschlussprüfung der Bundesagentur für Arbeit durchlaufen. Bild: Dietmar Fund
Unternehmer, die Mitarbeitende aus der Kurzarbeit zurückholen, müssen eine Abschlussprüfung der Bundesagentur für Arbeit durchlaufen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Auch in vielen Taxi- und Mietwagen- oder Busbetrieben, die für Mitarbeitende während der Corona-Pandemie Kurzarbeit beantragt haben, endet jetzt nach und nach die Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit beginnt daher mit ihren Abschlussprüfungen. Darauf weist der rheinland-pfälzische Dachverband MOLO hin. „Bei der Prüfung fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese intensiv, bei Bedarf auch bei Ihnen vor Ort oder im Lohnbüro. Nach Ende der Abschlussprüfung erhalten Sie einen abschließenden Bescheid über die Höhe des Kurzarbeitergeldes“, heißt es dazu in den FAQ der Bundesagentur.

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Artikel Kurzarbeit: Hinweise zur Abschlussprüfung
Seite 4 | Rubrik Taxi-News
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