Online-Krankmeldung fordert Untersuchung

Dietmar Fund

Wegen der Covid-19-Pandemie können sich auch Mitarbeitende von Taxi- und Mietwagenbetrieben bei Erkrankungen der oberen Atemwege wie etwa bei Erkältungssymptomen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online besorgen. Eine solche Bescheinigung gilt aber nur dann als ordnungsgemäß ausgestellt, wenn zuvor ein Arzt oder eine Ärztin den Patienten telefonisch oder per Videochat persönlich untersucht hat. Die Mitarbeitenden müssen das nachweisen. Können Sie das nicht, kann der Betrieb die AU-Bescheinigung ablehnen. Darauf weist der rheinland-pfälzische Dachverband MOLO hin.

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Artikel Online-Krankmeldung fordert Untersuchung
Seite 4 | Rubrik Taxi-News
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