Neue Schnelltest-Pflicht trifft auch Taxibetriebe

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich mit der von den Arbeitgebern zu tragenden Schnelltest-Pflicht den Ärger des mobilen Gewerbes zugezogen. Bild: Dominik Butzmann/BMAS
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich mit der von den Arbeitgebern zu tragenden Schnelltest-Pflicht den Ärger des mobilen Gewerbes zugezogen. Bild: Dominik Butzmann/BMAS
Dietmar Fund

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Home Office arbeiten, regelmäßige Schnell- und Selbsttests anbieten. Grundsätzlich müssen sie die einmal pro Woche anbieten, aber bei „besonders gefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen“, mindestens zweimal pro Woche. „Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 13. April 2021. Es drohten Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

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Artikel Neue Schnelltest-Pflicht trifft auch Taxibetriebe
Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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