Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – und stärken die Kundenbeziehung. Allerdings kann bei Geschenken schnell die Freude getrübt sein, wenn das Finanzamt „ein Wörtchen mitredet“. Daher sollte stets, bevor etwas geschenkt wird, genau überlegt werden, ob es sich auch unter steuerlichen Aspekten um eine Zuwendung handelt, die Anlass zur Freude gibt. Die steuerlichen Aspekte treffen hierbei sowohl den „Schenkenden“, der die Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen möchte, als auch den „Beschenkten“, der auf das Geschenk möglichst keine Steuern mehr zahlen will.
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