Wer einen Unfall nicht bemerkt, begeht keine Unfallflucht

Ein hilfsbereiter Taxifahrer aus Lübeck wird sich nun wundern, dass sich eine Fahrerin, die er hatte abbiegen lassen, einer Verurteilung wegen Unfallflucht entziehen konnte. Bild: Symbolfoto: Dietmar Fund
Ein hilfsbereiter Taxifahrer aus Lübeck wird sich nun wundern, dass sich eine Fahrerin, die er hatte abbiegen lassen, einer Verurteilung wegen Unfallflucht entziehen konnte. Bild: Symbolfoto: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Wer sich vom Unfallort entfernt, macht sich nur dann strafbar, wenn er den Unfall auch bemerkt hat. War das nicht der Fall und wird man erst später auf den Unfall angesprochen, liegt keine Unfallflucht vor. Diese überraschende Entscheidung hat das Landgericht Lübeck in einem Fall mit dem Aktenzeichen 4 QS 164/21 getroffen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins im Dezember 2022 hingewiesen hat.

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Seite 25 bis 0 | Rubrik Recht & Steuern
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