Wer andere ausbremst, zahlt den Auffahrschaden selbst

Auch mit einem Taxi sollte man anderen Verkehrsteilnehmern nicht das Bremslicht zeigen, um sie zu bestrafen. Bild: Dietmar Fund
Auch mit einem Taxi sollte man anderen Verkehrsteilnehmern nicht das Bremslicht zeigen, um sie zu bestrafen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer ausbremst, um ihn zu disziplinieren, muss bei einem nachfolgenden Auffahrunfall allein für den ganzen Schaden haften. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz am 16. Dezember 2021 in einem Fall, der das Aktenzeichen 12 U 1518/21 trägt und auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.

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Artikel Wer andere ausbremst, zahlt den Auffahrschaden selbst
Seite 28 | Rubrik Recht & Steuern
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