Anfahrender Bus hat nur mit gesetztem Blinker Vorrang

Taxifahrer sollten auch in verkehrsberuhigten Zonen darauf achten, dass aussteigende Fahrgäste nicht mit der Türe vorbeifahrende Autos beschädigen. Bild: Dietmar Fund
Taxifahrer sollten auch in verkehrsberuhigten Zonen darauf achten, dass aussteigende Fahrgäste nicht mit der Türe vorbeifahrende Autos beschädigen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Wenn sich ein Busfahrer an einer Haltestelle in den Verkehr einfädeln möchte, hat er zwar grundsätzlich Vorfahrt. Er muss sich aber vorher vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht wegen ihm stark bremsen müssen. Wenn er das versäumt, haftet bei einer Kollision zum größten Teil das Busunternehmen. So entschied das Oberlandesgericht Celle am 10. November 2021 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 14 U 96/21, auf den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hinweisen.

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Artikel Anfahrender Bus hat nur mit gesetztem Blinker Vorrang
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
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