Gerade in Städten kommt es häufig vor, dass man in eine mehrspurige Straße abbiegt. Wenn in einem solchen Fall ein bevorrechtigter entgegenkommender Rechtsabbieger und ein wartepflichtiger Linksabbieger gleichzeitig in die linke von drei Fahrspuren einbiegen und kollidieren, haften beide zu gleichen Teilen.
Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Koblenz am 17. November 2021 in einem Fall getroffen, der das Aktenzeichen 12 U 1517/21 trägt und auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin