Auf Bodenschwellen müssen Taxifahrer selbst achten

Wer als Taxifahrer grobe Unebenheiten übersieht, drüber brettert und einen Schaden am Taxi erzeugt, hat gegenüber der Versicherung schlechte Karten. Bild: Dietmar Fund
Wer als Taxifahrer grobe Unebenheiten übersieht, drüber brettert und einen Schaden am Taxi erzeugt, hat gegenüber der Versicherung schlechte Karten. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Wenn ein Autofahrer eine zur Absenkung der gefahrenen Geschwindigkeit eingebaute Bodenschwelle zu schnell überfährt, ist ein dadurch entstehender Schaden am eigenen Fahrzeug durch die Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Ein solches Ereignis zählt nicht als Unfallschaden, sondern als nicht abgedeckter Betriebsschaden. So urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart am 
30. Juli 2020 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 7 U 57/20.

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Artikel Auf Bodenschwellen müssen Taxifahrer selbst achten
Seite 26 | Rubrik Recht & Steuern
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