Wer sich nicht anschnallt, kann trotzdem viel fordern

Taxi- und Mietwagenfahrer sollten darauf achten, dass sich ihre Fahrgäste anschnallen, sonst kann sie bei einem Unfall eine hohe Schuld treffen. Bild: Dietmar Fund
Taxi- und Mietwagenfahrer sollten darauf achten, dass sich ihre Fahrgäste anschnallen, sonst kann sie bei einem Unfall eine hohe Schuld treffen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Eine nicht angeschnallte Mitfahrerin auf der Rücksitzbank kann auch dann noch hohe Folgekosten vom Unfallverursacher verlangen, wenn ihr bereits ein Schmerzensgeld bezahlt worden ist. Je nach der Schwere der Schuld des Autofahrers kann bei ihr die Mitverursachung auch nur mit einem Drittel bemessen werden. Dieses Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht Rostock in einem Urteil gefällt, das das Aktenzeichen 5 U 55/17 trägt.

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Artikel Wer sich nicht anschnallt, kann trotzdem viel fordern
Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
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