Gerichte haben Verständnis für Leihtaxis

Taxibetrieben steht nach einem fremdverschuldeten Unfall ein Ersatztaxi oder eine andere „Überbrückungshilfe“ zu. Das bekräftigen immer mehr Gerichte.

Wer ein Großraumtaxi für Firmen- oder Schülerfahrten braucht, darf sich als Ersatztaxi auch ein Großraumtaxi holen. Bild: Dietmar Fund
Wer ein Großraumtaxi für Firmen- oder Schülerfahrten braucht, darf sich als Ersatztaxi auch ein Großraumtaxi holen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Unfallersatz

Ein Verkehrsunfall ist schon für jeden privaten Fahrzeughalter ärgerlich genug. Bei einem Taxiunternehmen ist aber darüber hinaus auch noch die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens betroffen. Diese Betroffenheit kann über die mit dem beschädigten Fahrzeug unmittelbar zu erzielenden Gewinne weit hinausgehen. Unter Umständen kann schon die mangelnde Präsenz zum Beispiel während einer Messe zum dauerhaften Verlust von Kunden führen, die sich „auf einen verlassen hatten“.

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Seite 20 bis 23 | Rubrik Recht & Steuern
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