Bei geöffneter Tür wird der Schaden geteilt

Egal, ob das Taxi auf einem Parkstreifen parkt oder daran vorbeifährt: Beide Fahrer müssen sich in Acht nehmen. | Bild: Dietmar Fund
Egal, ob das Taxi auf einem Parkstreifen parkt oder daran vorbeifährt: Beide Fahrer müssen sich in Acht nehmen. | Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Wenn ein Autofahrer mit der offenen Tür eines am Straßenrand geparkten Wagens kollidiert, ist eine Schadensteilung gerechtfertigt. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall mit dem Aktenzeichen 16 U 167/15, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

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Seite 20 | Rubrik Recht & Steuern
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