Taxi-Suchportale: „Gelbe Seiten“ muss man selbst prüfen

Wer als Mietwagenunternehmer in Telefonverzeichnissen wirbt, muss prüfen, ob sein Eintrag nicht unter der Rubrik Taxi erscheint. Bild: Dietmar Fund
Wer als Mietwagenunternehmer in Telefonverzeichnissen wirbt, muss prüfen, ob sein Eintrag nicht unter der Rubrik Taxi erscheint. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)

Erneuten Erfolg hatte die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.V. in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Das Landgericht Köln urteilte gegen einen Mietwagenunternehmer, dass er es zu unterlassen hat, in Ortsverzeichnissen die Bezeichnung „Taxi“ als Suchbegriff und/oder Branchenbezeichnung zu benutzen oder benutzen zu lassen. Dem lag zugrunde, dass man auf die Werbeanzeige des Mietwagenunternehmens stieß, wenn man in den Onlineverzeichnissen „Das Örtliche“ und auch in „Gelbe Seiten“ die Suchbegriffe „Taxi“ sowie den Betriebssitzort eingab.

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Seite 22 | Rubrik Recht & Steuern
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