Taxibetrieb darf nicht mit Krankentransporten werben

Wer in seiner Werbung ein Rollstuhltaxi in Verbindung mit dem falschen Begriff Krankentransport bewirbt, muss wegen dieser Irreführung mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bild: Dietmar Fund
Wer in seiner Werbung ein Rollstuhltaxi in Verbindung mit dem falschen Begriff Krankentransport bewirbt, muss wegen dieser Irreführung mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Ein Taxiunternehmen, das auch Krankenfahrten durchführt, also Sitzend-Beförderungen von Patienten ohne medizinisch fachliche Betreuung, bewarb diese Dienstleistung auf seiner Webseite mit folgenden Text: „KRANKENHAUSTRANSPORTE – Sitzende Krankentransporte werden von uns sicher zum Arzt oder ins gewünschte Krankenhaus durchgeführt. Als Krankentransporte gelten aktuell Fahrten zu ambulanten Behandlungen, ambulanten Operationen oder in die Tagesklinik, stationären Behandlungen, Chemo- oder Strahlentherapie. Bitte beachten Sie hier die gesetzlichen Vorgaben bzw. ggf.

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Artikel Taxibetrieb darf nicht mit Krankentransporten werben
Seite 27 | Rubrik Recht & Steuern
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