Wer den Termin verpennt, verliert die Konzession

Die Wiedererteilung einer Taxi-Konzession muss rechtzeitig beantragt werden. Sonst hat die Behörde einen Spielraum, der allerdings rechtlich klar umgrenzt ist.

Den Antrag auf Wiedererteilung muss man unbedingt fristgerecht stellen und notfalls am letzten Tag noch direkt beim Amt einwerfen. Bild: Dietmar Fund
Den Antrag auf Wiedererteilung muss man unbedingt fristgerecht stellen und notfalls am letzten Tag noch direkt beim Amt einwerfen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Taxi-Konzessionen

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bildet den Rechtsrahmen für das Taxigewerbe. So weit, so gut, so altbekannt. Dennoch macht es manchmal den Eindruck, als schienen Taxiunternehmerinnen und -unternehmer und gelegentlich auch Genehmigungsbehörden nicht recht zu wissen, was da nun tatsächlich drinsteht und welche Folgen aus manchen Paragrafen im PBefG entstehen können.

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Seite 28 bis 29 | Rubrik Recht & Steuern
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