Taxitarif muss Gewinne zulassen

Gewinninteressen der Unternehmen müssen in die Aufstellung des Taxitarifs einfließen, sonst könnten Taxibetriebe Schadenersatzansprüche einklagen.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt betont, dass ein amtlich festgelegter Taxitarif nachvollziehbar auch einen Unternehmergewinn enthalten muss. Bild: Dietmar Fund
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt betont, dass ein amtlich festgelegter Taxitarif nachvollziehbar auch einen Unternehmergewinn enthalten muss. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
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Eine sehr interessante Entscheidung mit dem Aktenzeichen 3 K 196/19 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg am 16. Juni 2022 zu einer mittlerweile bereits außer Kraft getretenen (!) Taxitarifordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld aus dem Jahre 2017 getroffen.

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Artikel Taxitarif muss Gewinne zulassen
Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
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