Der Staat fördert die Fortbildung

Die Weiterbildung wird 
nun mehr gefördert und bei längerer 
Abwesenheit gibt es etwas höhere Spesen.

Beruflich bedingte Weiterbildungen wie hier bei Taxi-Campus in Düsseldorf müssen Taxifahrer nicht versteuern. Bild: Dietmar Fund
Beruflich bedingte Weiterbildungen wie hier bei Taxi-Campus in Düsseldorf müssen Taxifahrer nicht versteuern. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Steueränderungen

Der Bundesfinanzhof und der Gesetzgeber haben im Jahr 2019 und auch in den ersten Monaten des Jahres 2020 für zahlreiche Rechtsänderungen gesorgt. Im Folgenden wird auf die wichtigsten Änderungen hingewiesen. Zu beachten bleibt, dass die Änderungen sowohl den Arbeitnehmer als auch den selbstständigen Unternehmer betreffen und somit sämtliche Personenkreise wieder viele Änderungen zu berücksichtigen haben. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ wurde mit Wirkung ab 2019 die Weiterbildungsförderung verbessert.

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Artikel Der Staat fördert die Fortbildung
Seite 24 bis 26 | Rubrik Recht & Steuern
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