Kein Fahrverbot bei verdecktem Schild

Dietmar Fund

Wer beim Überholen ein Verkehrszeichen übersieht, das ein Tempolimit ankündigt, und daraufhin viel zu schnell unterwegs ist, kann darauf hoffen, dass dies als Augenblicksversagen gewertet und nicht mit einem Fahrverbot geahndet wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam mit dem Aktenzeichen 88 OWi 4131 Js 34510/16, auf das die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH hinweist.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Kein Fahrverbot bei verdecktem Schild
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
Logobanner Liste (Views)