Entgegen der Fahrtrichtung auf einem kombinierten Geh- und Radweg zu fahren und dann einfach über eine querende Straße zu preschen, kann für einen Radfahrer teuer werden. Das musste ein Radler erfahren, über dessen Kollision mit einem Autofahrer das Oberlandesgericht München zu entscheiden hatte. In seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 10 U 4616/15 stellte es klar, dass ein Radler in einem solchen Fall zu 75 Prozent hafte und der beteiligte Autofahrer nur zu 25 Prozent. Laut der Urteilsbegründung hätte der rücksichtlose Radfahrer wie ein Fußgänger warten und dem Fahrzeugverkehr den Vorrang einräumen müssen.
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