Bundesrat sagt Ja zu höheren Handy-Strafen

Die neue Verordnung, die auch ein Augenmerk auf Touchscreens lenkt, tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. | Bild: Dietmar Fund
Die neue Verordnung, die auch ein Augenmerk auf Touchscreens lenkt, tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. | Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Bald kann nicht nur der Umgang mit einem Handy am Steuer bestraft werden, sondern auch die Bedienung sämtlicher Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik. Diese „technikoffene“ Formulierung sieht eine Änderung des Paragrafen 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung vor, der der Bundesrat am 22. September 2017 zugestimmt hat.

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Artikel Bundesrat sagt Ja zu höheren Handy-Strafen
Seite 20 | Rubrik Recht & Steuern
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