Beförderungspflicht: Nachts reicht eines von vier Taxis

Dietmar Fund

Der Diepholzer Taxiunternehmer Thomas Schwarze hat nicht gegen seine Beförderungspflicht verstoßen, weil er zwar vier Taxikonzessionen hält, nachts aber nur ein Taxi bereithält und deshalb einem Fahrgast eine Fahrt absagen musste, weil das eine Taxi schon für eine Flughafenfahrt verplant war. So urteilte das Amtsgericht Diepholz im Februar 2018 in einer zweiten Verhandlung, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Celle das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück verwiesen hatte. Das berichtete die Kreiszeitung Syke am 23. Februar 2018.

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Artikel Beförderungspflicht: Nachts reicht eines von vier Taxis
Seite 20 | Rubrik Recht & Steuern
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