Beförderungspflicht: Nachts reicht eines von vier Taxis
Der Diepholzer Taxiunternehmer Thomas Schwarze hat nicht gegen seine Beförderungspflicht verstoßen, weil er zwar vier Taxikonzessionen hält, nachts aber nur ein Taxi bereithält und deshalb einem Fahrgast eine Fahrt absagen musste, weil das eine Taxi schon für eine Flughafenfahrt verplant war. So urteilte das Amtsgericht Diepholz im Februar 2018 in einer zweiten Verhandlung, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Celle das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück verwiesen hatte. Das berichtete die Kreiszeitung Syke am 23. Februar 2018.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin