Patientenfahrten mit Mietwagen unterliegen dem PBefG

Einfache Tragestühle, die nicht der DIN EN 1865 entsprechen, dürfen auch Mietwagenunternehmen bei Krankenfahrten einsetzen. Bild: Dietmar Fund
Einfache Tragestühle, die nicht der DIN EN 1865 entsprechen, dürfen auch Mietwagenunternehmen bei Krankenfahrten einsetzen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)

Mit der Frage der Abgrenzung zwischen Krankentransporten einerseits und Krankenfahrten/Patientenfahrten andererseits hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein in einem Verfahren um die Zulassung der Berufung eines Krankentransporteurs gegen das verlorene erstinstanzliche Urteil befasst. Hintergrund war die Behauptung des qualifizierten Krankentransportunternehmens, dass ein Mietwagenunternehmen Patienten unzulässigerweise im Krankentransport befördere. Dort würde nämlich ein Krankentragestuhl angewendet, der als Medizinprodukt eine dem Rettungsdienst vorbehaltene technische Einrichtung sei.

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Seite 22 | Rubrik Recht & Steuern
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