BMF-Schreiben zu Krankenfahrten im Mietwagen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat präzisiert, wann bei Krankenfahrten mit Mietwagen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angesetzt werden darf und wann nicht.

Für die Besteuerung von Krankenfahrten mit Mietwagen und mit Taxis hat das Ministerium jetzt eine klarere Vorgabe gemacht. Bild: Dietmar Fund
Für die Besteuerung von Krankenfahrten mit Mietwagen und mit Taxis hat das Ministerium jetzt eine klarere Vorgabe gemacht. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Mehrwertsteuer

Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 hat das Bundesfinanzministerium zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersteuersatzes von 7 Prozent auf von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankenfahrten Stellung genommen. Das Schreiben soll im Bundessteuerblatt bekannt gemacht werden und entfaltet somit nach seiner amtlichen Veröffentlichung Wirkung für alle betroffenen Mietwagenunternehmer.

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Artikel BMF-Schreiben zu Krankenfahrten im Mietwagen
Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
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