Reha-Fahrten unterliegen dem PBefG

im Auftrag des Präsidenten des Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
im Auftrag des Präsidenten des Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Dietmar Fund

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Reha-Maßnahme in einer privaten Tagesklinik in Gera und zurück durch deren eigenen Fahrdienst nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig ist (Aktenzeichen: BVerwG 10 C 1.19).

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Artikel Reha-Fahrten unterliegen dem PBefG
Seite 26 | Rubrik Recht & Steuern
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