Für die oft recht kleinen Taxi- und Mietwagenunternehmen ist die Anschaffung neuer Fahrzeuge, IT- oder Telefonanlage eine Rieseninvestition. Glücklicherweise fördert der Staat gerade kleine und mittelgroße Unternehmen auch in steuerlicher Hinsicht. Zu den bekanntesten Fördermöglichkeiten gehören die Sonderabschreibung und der Investitionsabzugsbetrag nach Paragraf 7g Einkommensteuergesetz. Durch diese Möglichkeiten, den Gewinn eines Unternehmens zu mindern, bevor überhaupt eine Investition getätigt wurde, soll ein Anreiz zum Kauf neuer Wirtschaftsgüter geschaffen werden.
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