Auf das neue Taxi darf man mit Steuern sparen

Das Finanzamt fördert die Anschaffung neuer beweglicher und vergänglicher Anlagegüter. Aber das gilt nur dann, wenn sie fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.

Die Anschaffung neuer Taxis – ob groß oder klein - ist sicher die größte Investition, an der sich der Fiskus mit unterstützenden Maßnahmen beteiligt. | Bild: Dietmar Fund
Die Anschaffung neuer Taxis – ob groß oder klein - ist sicher die größte Investition, an der sich der Fiskus mit unterstützenden Maßnahmen beteiligt. | Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Fördermittel

Für die oft recht kleinen Taxi- und Mietwagenunternehmen ist die Anschaffung neuer Fahrzeuge, IT- oder Telefonanlage eine Rieseninvestition. Glücklicherweise fördert der Staat gerade kleine und mittelgroße Unternehmen auch in steuerlicher Hinsicht. Zu den bekanntesten Fördermöglichkeiten gehören die Sonderabschreibung und der Investitionsabzugsbetrag nach Paragraf 7g Einkommensteuergesetz. Durch diese Möglichkeiten, den Gewinn eines Unternehmens zu mindern, bevor überhaupt eine Investition getätigt wurde, soll ein Anreiz zum Kauf neuer Wirtschaftsgüter geschaffen werden.

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Artikel Auf das neue Taxi darf man mit Steuern sparen
Seite 24 bis 26 | Rubrik Recht & Steuern
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